Gegendarstellung von Logopädie Bern zur Medienmitteilung der Bildungs- und Kulturdirektion BKD vom 28. Juni 2022 «Externe Schullogopädie als Übergangslösung möglich»

Der Berufsverband von Logopädie Bern reagierte auf o.g. Medienmitteilung und bat die BKD um ein Korrigendum der dort aufgeführten Aussage, Logopäd:innen würden sich ihre Klientel selber zuweisen. Die BKD verzichtet auf ein Korrigendum, wird jedoch bei der Stellungnahme des Regierungsrates zur Interpellation «REVOS 2020 – Logopädie» (Interpellation Hebeisen) darauf eingehen. Logopädie Bern erkennt diesen Schritt an, bedauert jedoch sehr, dass die Medienmitteilung so bestehen bleibt, da sie – wie diverse Anfragen von Betroffenen zeigen – falsch verstanden werden kann.

Deswegen haben wir uns entschieden auf unserer Website die vorliegende Gegendarstellung zur Medienmitteilung der BKD zu publizieren.

Zum Vier-Augen-Prinzip hat sich der Berufsverband mehrfach klärend geäussert. Vorschul-, Schul- und Nachschulkinder werden auf Anmeldung von Kinderärzt:Innen und Lehrpersonen sowie unter engem Einbezug der Eltern zugewiesen. Eine übergeordnete Abklärungsstelle oder die Schulleitung überprüft und bewilligt zudem den Antrag zur Durchführung der logopädischen Massnahme. Selbstzuweisungen finden – anders als dies die Medienmitteilung der BKD vermuten lässt – nicht statt. Ohnehin herrscht in diesem Bereich ein Fachkräftemangel. Die Logopäd:innen sind gut ausgelastet und es besteht kein Anreiz, sich unter Umgehung des ebengenannten Verfahrens, selbst Fälle zuzuweisen.

Almut Steiger
Vorstand

Erstellt: 29.08.2022