Der Berufsverband von Logopädie Bern reagierte auf o.g. Medienmitteilung und bat die BKD um ein Korrigendum der dort aufgeführten Aussage, Logopäd:innen würden sich ihre Klientel selber zuweisen. Die BKD verzichtet auf ein Korrigendum, wird jedoch bei der Stellungnahme des Regierungsrates zur Interpellation «REVOS 2020 – Logopädie» (Interpellation Hebeisen) darauf eingehen. Logopädie Bern erkennt diesen Schritt an, bedauert jedoch sehr, dass die Medienmitteilung so bestehen bleibt, da sie – wie diverse Anfragen von Betroffenen zeigen – falsch verstanden werden kann.
Deswegen haben wir uns entschieden auf unserer Website die vorliegende Gegendarstellung zur Medienmitteilung der BKD zu publizieren.
Zum Vier-Augen-Prinzip hat sich der Berufsverband mehrfach klärend geäussert. Vorschul-, Schul- und Nachschulkinder werden auf Anmeldung von Kinderärzt:Innen und Lehrpersonen sowie unter engem Einbezug der Eltern zugewiesen. Eine übergeordnete Abklärungsstelle oder die Schulleitung überprüft und bewilligt zudem den Antrag zur Durchführung der logopädischen Massnahme. Selbstzuweisungen finden – anders als dies die Medienmitteilung der BKD vermuten lässt – nicht statt. Ohnehin herrscht in diesem Bereich ein Fachkräftemangel. Die Logopäd:innen sind gut ausgelastet und es besteht kein Anreiz, sich unter Umgehung des ebengenannten Verfahrens, selbst Fälle zuzuweisen.
Almut Steiger
Vorstand
Erstellt: 29.08.2022