ALBA/GSI: Abrechnung von Logopädie über Medien

Falls die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen in der aktuellen Situation bspw. per Telefon oder mittels IT-Anwendungen (Videotelefonie) erbracht werden können, sind die Bedingungen des Tarifvertrags weiterhin gültig. Abgerechnet werden kann der gewohnte Tarif.

Als verrechenbarer Zeitaufwand gilt die eigentliche Dauer der Massnahme bei telefonischer Anwesenheit der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers oder der gesetzlichen Vertretung.

Nicht verrechenbar (und im Vergütungssatz bereits berücksichtigt) ist insbesondere der zusätzliche Zeitaufwand für arbeitstechnische Vorbereitungen, die Führung von Verlaufsprotokollen, Telefonate mit Eltern und Fachpersonen mit organisatorischem Inhalt, die Rechnungsstellungen, die Führung der Buchhaltung und administrative Arbeiten.

Ein Vermerk bei der Rechnungsstellung, dass die Behandlung per Telefon oder mittels IT-Anwendungen stattgefunden hat, ist vom ALBA/GSI erwünscht.

Quelle: Herr Stefan Hesse, Frau Sibylle Arm

Erstellt am 23.03.2020