Externe Durchführungsstelle für Logopädie

Formular: Gesuch um Übernahme der Kosten für Logopädie für SuS der Regelschule bei externer Durchführungsstelle (mit Unterschrift der Schulleitung!)

Zum Formular

Es gibt zwei Möglichkeiten, der BKD ein Gesuch für externe Logopädie einzureichen:

  1. Via Eltern: Diese müssen die Bestätigung mit Unterschrift der Schulleitung einholen und uns das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular einreichen.
  2. Via Schulleitung (wir bevorzugen diesen Weg): Die Schulleitung holt das Einverständnis der Eltern ein, bestätigt uns den Bedarf und dass die Ressourcen ausgeschöpft sind und reicht uns das Gesuchsformular ein.

Die Adresse ist auf dem Gesuchsformular angegeben. Es geht nicht schneller, wenn noch ein Name ergänzt wird.

Die Schulleitung erhält von der BKD die Bewilligung. Eine Kopie geht jeweils an die Logopädin und an die Eltern.

Üblicherweise müssen Gesuche von Schulleitungen auf dem Dienstweg via Schulinspektorat eingereicht werden. Auf Wunsch unserer Direktorin (BKD) haben wir für die Übergangslösung einen sehr niederschwelligen und direkten Weg vorgesehen. Inhaltlich wird das Gesuch durch uns nicht geprüft, da uns die Schulleitung den Bedarf bestätigt. Ich persönlich finde, dass das Verfahren sehr schlank ist. Wir sind bisher nicht in Verzug, da unser Ziel lautet, dass alle rechtzeitig eingereichten Gesuche bis zum Schulstart nach den Sommerferien bewilligt sind. Hier sind wir gut auf Kurs. (Mail von Herrn Beck, BKD, vom 19.07.2022).

 

Ergänzt: 31.08.22