Nach Anfrage bei der BKD gilt neu, dass das Formular der GSI von den freipraktizierenden Logopäd:innen nicht mehr für Schulkinder verwendet werden kann. Für Vorschulkinder kann es weiterhin verwendet werden.
Falls Bedarf für eine Zweitmeinung bei SuS besteht, kann dies im schulischen Kontext bei Kolleg:innen im Sinne einer Intervision / Hospitation stattfinden. Falls bei Schulkindern eine logopädische Zweitmeinung im Rahmen einer Abklärung benötigt wird, können diese Kinder direkt der Phoniatrieabteilung der HNO-Klinik des Inselspitals überwiesen werden. Dies auch im Falle eines möglichen Bedarfs für erweiterter Unterstützung, für verstärkte sonderpädagogische Massnahmen sowie für hochspezialisierte Logopädie.
Ergänzt: 17.02.22