Info aus Soundingboard „REVOS 2020“ vom 1. September 2021
- Es wird eine «sanfte» Übergangsphase zwischen Vorschule - Schule geben. Eine Überlappung der Therapie im Kindergarten ist im Ausnahmefall bis längstens zum Ende des 1. Schuljahres (Ende erste Klasse) möglich. Diese Lösung wurde v. a. für die Kinder mit ASS bereitgestellt, für welche ein Wechsel der Therapeutin eine sehr grosse Herausforderung darstellt und die Entwicklung und Integration gefährdet wird. Im Regelfall soll aber mit dem Kindergarteneintritt auch der Wechsel zur Schullogopädin vollzogen werden. Die BKD übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die Therapien wie bis anhin.
- Die BKD hat bei Logopädie Bern für eine Liste der Adressen der freipraktizierenden Logopäd:innen angefragt. Diese wurde an die Schulleitungen versendet, damit diese bei Bedarf Kontakt aufnehmen können.
- Die BKD hat mehrmals betont, dass weiterhin ALLE Logopäd:innen gebraucht werden.
Erstellt: 16.09.2021