Sehr geehrte Damen und Herren
Viele Anfragen gingen bei uns ein, ob trotz des direktionalen Zuständigskeitswechsels noch in diesem Jahr Gesuche um Bewilligung pädagogisch-therapeutischer Massnahmen gemäss Art. 20 SPMV für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.07.2022 eingereicht werden können.
Nach rechtlicher Abklärung und Abstimmung mit der BKD informieren wie Sie gerne mit beigelegtem Informationsschreiben über das offizielle Vorgehen diesbezüglich.
Für Fragen oder Anliegen in diesem Zusammenhang steht Ihnen die Fachstelle Sonderpädagogische Massnahmen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Fachstelle Sonderpädagogische Massnahmen
info.logopaedie.alba@be.ch / info.sonderpaedgogik.alba@be / +41 31 636 43 84
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Amt für Integration und Soziales, Abteilung Soziale Einrichungen und Assistenz, Fachbereich Sonderpädagogische Massnahmen und Sonderschulen
Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8
+41 31 636 43 84, www.be.ch/gsi
Erstellt: 30.09.2021