Weil wir sehr viele Fragen von Logopäd:innen erhalten haben, welche recht verunsichert waren betreffend Abläufen aber auch dem weiterem Procedere in der Logopädie haben wir Herrn Beck einige Fragen gestellt, die er nun gemeinsam mit der EB, mit Frau Arm und Herrn Sommer beantwortet hat.
Punkt 3 scheint recht einschneidend zu sein. In Punkt 4 wird das Ganze zwar noch etwas relativiert
(„Die allfällige Verwendung dieser Kriterien innerhalb der Regelschule ist noch nicht abschliessend geklärt und werden wir noch intern klären.“) ..., aber im Moment sieht es doch so aus, dass SuS ab der 2. Klasse nicht mehr in die Praxen kommen können und die HSI-Definition nur noch bei Privatschülern gilt (siehe Def. HSI unten im Anhang).
Aus Punkt 9 geht hervor, dass Lektionen von Kindern mit einer bewilligten Kostengutsprache den privaten Logopäd:innen gemäss GSI-Tarif ausbezahlt werden (also keine Anstellung!).
Wichtig: Allgemein verbindliches Kommunikationsmittel sind die FAQs, die auf der Homepage von der EB unter «Besonderes Volksschulangebot» laufend angepasst und ergänzt werden. Bitte also diese immer wieder konsultieren!
Hier also der Frage-/Antwortkatalog (Stand 6.1.2022):
2022.02.06-Antworten von Herrn Sommer auf unsere Fragen
Als Ergänzung können noch einige Infos von Frau Arm (BKD) zur weiteren Präzisierung angefügt werden:
In folgenden Fällen werden die Stunden als selbständig erwerbende Logopädin bei der BKD abgerechnet (derzeit und zukünftig):
Bei diesen Kindern rechnen wir als freipraktizierende Logopäd:innen direkt mit der BKD ab. Es gibt hier keine Anstellung (auch nach August 2022 nicht)!
2022.02.06- Definition HSL und HSP
Wir hoffen, dass ihr alle doch etwas klarer seht, dass viele Fragen beantwortet wurden und dass ihr positiv und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken könnt! Für weitere Fragen habt bitte noch etwas Geduld, schaut auf die FAQs der EB oder wendet euch direkt an Herrn Beck von der BKD.
Erstellt: 08.02.2022