Lockerungen der Massnahmen ab 27.4.2020

Ab Montag 27. April 2020 dürfen in den Praxen auch wieder nicht-dringende Therapien durchgeführt werden, sofern ein Schutzkonzept vorliegt und dieses umgesetzt wird.

Das BAG legt in Zusammenarbeit mit dem SECO die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Schutzkonzepte fest, welche anschliessend von den Berufsverbände angepasst werden.

Am Freitag 24.04.2020 erhaltet ihr von uns entweder ein bereits offizielles Schutzkonzept oder eine provisorische Version davon, so dass ihr, wenn ihr möchtet, am Montag 27.04.2020 eure Praxis wieder öffnen könnt.

Mehr Informationen unter: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/60990.pdf

Erfasst am: 21.04.2020