Logopädie / Psychomotorik: Zuteilung der Lektionen für das Schuljahr 2023/2024

Regierungspräsidentin Christine Häsler hat entschieden, dass den Gemeinden für das Schuljahr 2023/2024 dieselben Mittel / Lektionen für die Logopädie resp. Psychomotorik wie im Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung gestellt werden (Mittel des heutigen «VMR-Pools» plus Zusatzlektionen). Die Anzahl der Zusatzlektionen pro Gemeinde bleibt somit gleich wie in den Schreiben der BKD an die Gemeinde vom 23. März 2022 kommuniziert worden ist.

Damit sollen die Schülerinnen und Schüler mit logopädischem / psychomotorischem Bedarf diese Unterstützung auch weiterhin erhalten.

Ausdehnung der Übergangsregelung auf das Schuljahr 2023/2024

Die Gemeinden erhalten mit dem oben kommunizierten Entscheid somit ausreichend finanzielle Mittel, um den entsprechenden Bedarf ihrer Schülerinnen und Schüler zu decken. Zurzeit konnten leider noch nicht alle Stellen in den Bereichen Logopädie und Psychomotorik in den Regelschulen besetzt werden. Regierungspräsidentin Christine Häsler hat entsprechend entschieden, die geltende Übergangsregelung auf das Schuljahr 2023/2024 auszudehnen: Externe Logopädie- und Psychomotorik-Angebote werden wie heute unbürokratisch bewilligt, sofern die Schulleitung bestätigt, dass die schulischen Logopädie- oder Psychomotorik-Ressourcen ausgeschöpft sind. Die BKD hält indessen mittelfristig am verabschiedeten Systemwechsel fest. Das heisst, dass die Logopädinnen und Logopäden / Psychomotoriktherapeutinnen und –therapeuten von den Schulen angestellt werden.

Gesuchsformular deutsch: gesuch-private-logopaedie-d.pdf

 

 

Erstellt: 21.09.2022