MV 2020 – schriftliche Abstimmung infolge Coronavirus

Am 16. März 2020 hat der Bundesrat die Covid-19 Verordnung 2 erlassen und in Art. 6a die Möglichkeit geschaffen, dass ab sofort Generalversammlungen in schriftlicher oder elektronischer Form und ohne Präsenz durchgeführt werden können. 

Somit ist die vom Vorstand geplante schriftliche Abstimmung vom 25. März 2020 rechtlich abgesichert. 

 

Erstellt am 20.03.2020, 15.45 h