Rückerstattung der Abklärungskosten

Die Kosten für logopädische Abklärungen ohne Therapiefolge werden neu vom ALBA vergütet. Untenstehendes Formular wird mit Unterschrift der Eltern und der abklärenden Logopädin / dem abklärenden Logopäden zusammen mit dem erstellten Abklärungsbericht direkt ans ALBA geschickt also ohne den Weg über eine Abklärungsstelle. Dies gilt rückwirkend ab 5. Juni 2018.

Formular Rückerstattung Abklärungskosten

Begleitschreiben ALBA