Es gelten weiterhin die logopädischen Diagnosen, die im Qualitätsordner unter den Fachberichten aufgeführt sind. Bitte des ALBAs: Bei zweiten Verlängerungen fehlen oft die Berichte. Bitte denkt daran, den Bericht ans ALBA mit dem Formular mitzuschicken.
Erstellt: 12.08.20