Zurzeit erreichen uns verunsicherte E-Mails, die Fragen zum Weiterfahren in den logopädischen Praxen und zu den Veränderungen in den Schulen bezüglich REVOS 2020 äussern. Wir vom Vorstand verstehen eure Bedenken gut. Mit diesem Mail versuchen wir ein paar Fragen zu klären.
Zu REVOS 2020:
Am 01.01.2022 findet der Wechsel der Zuständigkeit von Schulkindern (ab Zyklus 1) mit schweren Sprachstörungen zur BKD statt. Dazu gehören auch die integrierten Sonderschüler. Ab diesem Zeitpunkt werden die Schulkinder mit schweren Sprachstörungen nicht mehr von der GSI (ab 1.1.2022 neu: AIS – Amt für Integration und Soziales als offizielle Stelle für Logo im Früh- und Nachschulbereich) finanziert, sondern von der BKD. Für die integrierten Sonderschüler muss neu die Schulleitung der Regelschule für die nötigen sonderpädagogischen Massnahmen sorgen und einen Platz finden.
Es wird eine halbjährige Übergangsfrist eingeräumt. D.h., dass ihr die Kinder noch bis zum 31.07.2022 über die laufenden Kostengutsprachen der Logopädiekinder mit einer schweren Sprachstörung behandeln und über die GSI abrechnen könnt wie bisher.
Danach laufen die Gesuche entweder weiterhin über das AIS (Kinder, die noch nicht in den Zyklus 1 eintreten) oder über die BKD.
Übergänge sind noch nicht definiert. Das revidierte Sonderschulgesetz tritt auf 01.01.2022 in Kraft - neue Anstellungen/ praktische Umsetzungen kommen erst ab August 2022 (2. Lesung Grosser Rat 31.5.-18.6.21).
Bitte an alle freipraktizierenden Logopäd*innen: Wir ermutigen euch bis dahin, weiterhin Kinder in den Praxen zu behandeln und auch weiterhin Abklärungen durchzuführen, es bleiben ja noch knapp 1 ½ Jahre bis zum 31.07.2022.
Eine Infoveranstaltung über REVOS 2020 für die Schulleitungen und die zuständigen Behörden fand in den letzten Tagen statt; somit sollten die Schulleitungen über REVOS 2020 und die kommenden Veränderungen in der Schullandschaft informiert sein. Eine Übersicht darüber, was vermittelt wurde, siehst du in der PowerPoint – Präsentation der BKD unter «News», ebenso ist sie diesem Mail angehängt.
Weitere Infos über REVOS 2020 findest du auf unserer Website unter ‘Strategie Sonderschulung’.
Praxen: Tarifvertrag/ Teletherapien:
Zum Tarifvertrag mit der GSI zeichnet sich Folgendes ab: Der aktuelle Tarifvertrag bleibt für das Jahr 2021 bestehen. Tarifverhandlungen mit der AIS folgen whs. gegen Ende 2021, wenn REVOS und die (noch unbekannten) Veränderungen im Vor- und Nachschulbereich konkreter werden.
Für Teletherapien gelten die folgenden Richtlinien der GSI:
Um glaubhaft unsere Tarife der GSI plausibilisieren zu können, bitten wir euch dringend, diesen Richtlinien nach Treu und Glauben Folge zu leisten. Logopädie Bern behält sich vor, Missbräuche zu melden, damit unser Beruf und unsere Arbeit glaubhaft bleiben und sich unser Einsatz, die Tarife zu verteidigen, lohnt.
An Alle: Bitte schaut regelmässig auf der Website von Logopädie Bern- unter News seht ihr jeweils wichtige aktuelle Themen.
erstellt: 15.03.2021