Bitte konsultiert bei Unsicherheiten bezüglich der Schutzmassnahmen in der Schullogopädie die Website der BKD. Insbesondere das Dokument „FAQ – Corona Schuljahr 2020/21“.
Es wird laufend aktualisiert und ist verständlicher, als der BKD Leitfaden zum Präsenzunterricht mit Schutzmassnahmen.
(https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/corona/schuljahr-2020-21.html)
Zusammenfassend gilt ab 29.10.2020 für die Schullogopädie laut BKD:
- Im Gegensatz zu den Lehrpersonen, muss in der Logopädie die Schutzmaske nicht getragen werden. Es gilt eine situative und der Sorgfaltspflicht angepasste Entscheidung zu fällen.
- Logopäd*innen dürfen transparente Masken tragen. (Bei Interesse siehe auch unter https://smile-by-ego.com/)
- Visiere gelten nicht als Masken. Sie schützen zu wenig.
Erstellt: 04.11.2020