Logopädie ist eine pädagogisch-therapeutische und/oder eine medizinisch-therapeutische Disziplin, die sich mit Menschen aller Altersstufen befasst.
Logopädinnen und Logopäden behandeln Störungen der Kommunikation, der Sprache, des Sprechens, des Redeflusses, der Stimme, des Schluckens, der Schriftsprache (Lesen und Schreiben) und des mathematischen Verständnisses. Diese führen oft zu Beeinträchtigungen in der persönlichen Entwicklung und können negative Auswirkungen auf die Teilhabe und Partizipation im privaten und/oder schulischen Alltag haben.
Logopädinnen und Logopäden sind zuständig für Diagnostik, Therapie, Beratung sowie Prävention und Förderung.
Im Kanton Bern arbeiten Logopädinnen und Logopäden an unterschiedlichen Institutionen: In den Schulgemeinden (im Schulhaus), in Sprachheilkindergärten und -schulen, in heilpädagogischen Schulen und Heimen, am Spital oder in Rehabilitationskliniken, sowie in privaten Praxen.
Logopädie im Vorschulbereich betrifft Kleinkinder bis ins Kindergartenalter. Im Kanton Bern werden Kleinkinder mehrheitlich in privaten Praxen behandelt. Die Zuweisung zur Logopädie erfolgt in der Regel durch den Kinderarzt. Eltern können sich bei Fragen oder Unsicherheiten aber auch direkt bei einer logopädischen Praxis melden. Diese oder eine andere Abklärungsstelle führt eine logopädische Abklärung durch und klärt den Therapiebedarf. Die Kosten für die Therapie werden im Falle einer schweren Störung vom Kanton oder von der Krankenkasse übernommen.
Suchen Sie als Eltern eines Kleinkindes weitere Erklärungen über Störungsbilder u.a. Informationen, dann klicken Sie auf untenstehende Links.
https://www.logopaedie.ch/kleinkinder
https://www.logopaedie.ch/faqs
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Mütter und Väterberatung
Vereinigung der Eltern mit Spaltenkindern
Die Logopädie bei Schulkindern und Jugendlichen ist im Kanton Bern aktuell in zwei Bereiche aufgeteilt. Grundsätzlich erfolgt die Therapie bei Kindergarten- und Schulkindern von 4 bis 16 Jahren an der Schule. Liegt eine schwere Sprachstörung vor, kann die Therapie auch in einer privaten Praxis stattfinden.
Die Zuweisung zur Logopädie an der Schule erfolgt bei schweren Störungen nach einer Abklärung durch eine berechtigte Abklärungsstelle auf Antrag der kantonalen Erziehungsberatung (EB) oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) durch Verfügung der zuständigen Schulleitung. Schülerinnen und Schüler mit leichten Sprachauffälligkeiten können mit Einverständnis der Eltern durch die Schulleitung der Logopädie zugewiesen werden.
Die Logopädie findet meistens während der Schulzeit statt und die Kosten werden von der Gemeinde übernommen.
Die Zuweisung von Kindern mit schweren Sprachstörungen zu einer freipraktizierenden Logopädin / einem freipraktizierenden Logopäden, erfolgt über eine Abklärungsstelle. Die Kosten für die Therapie werden vom Kanton übernommen.
Auch Jugendliche von 16 - 20 Jahren werden nach der obligatorischen Schulzeit bei Vorliegen einer schweren Störung, bzw. wenn ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einer während der Schulzeit durchgeführten logopädischen Massnahme vorliegt, in einer privaten Praxis begleitet.
Suchen Sie als Eltern eines Schulkindes oder eines Jugendlichen weitere Erklärungen über Störungsbilder u.a. Informationen, dann klicken Sie auf untenstehende Links.
https://www.logopaedie.ch/schulkinder-und-jugendliche
https://www.logopaedie.ch/faqs
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Mütter und Väterberatung
Vereinigung der Eltern mit Spaltenkindern
Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V.
Die Logopädie im klinischen Bereich betrifft Erwachsene mit einer Sprach-, Sprech-, Stimm-, oder Schluckstörung, die organisch oder funktionell bedingt sein kann. Ursachen können zum Beispiel ein Schlaganfall, eine Hirnblutung oder -verletzung, ein Hirntumor oder andere Erkrankungen des Gehirns sein. In der akuten Phase findet die Logopädie stationär im Spital statt, danach wird die Therapie bei Bedarf in einer Rehabilitationsklinik, ambulant im Spital oder in einer privaten Praxis weitergeführt. Die Zuweisung erfolgt durch den Hausarzt und die Kosten werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Suchen Sie als Betroffene oder als Angehöriger Informationen zu den verschiedenen Störungsbildern und Therapiemöglichkeiten, dann klicken Sie auf untenstehende Links.
https://www.logopaedie.ch/erwachsene
https://www.logopaedie.ch/faqs
Selbsthilfe
VERSTA-Vereinigung für Stotternde und Angehörige
Selbsthilfegruppen von aphasie suisse