Schulkinder und Jugendliche

Die Logopädie bei Schulkindern und Jugendlichen ist im Kanton Bern aktuell in zwei Bereiche aufgeteilt. Grundsätzlich erfolgt die Therapie bei Kindergarten- und Schulkindern von 4 bis 16 Jahren an der Schule. Liegt eine schwere Sprachstörung vor, kann die Therapie auch in einer privaten Praxis stattfinden.

Die Zuweisung zur Logopädie an der Schule erfolgt bei schweren Störungen nach einer Abklärung durch eine berechtigte Abklärungsstelle auf Antrag der kantonalen Erziehungsberatung (EB) oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) durch Verfügung der zuständigen Schulleitung. Schüler:innen mit leichten Sprachauffälligkeiten können mit Einverständnis der Eltern durch die Schulleitung der Logopädie zugewiesen werden.
Die Logopädie findet meistens während der Schulzeit statt und die Kosten werden von der Gemeinde übernommen.
Die Zuweisung von Kindern mit schweren Sprachstörungen zu einer freipraktizierenden Logopäd:in, erfolgt über eine Abklärungsstelle. Die Kosten für die Therapie werden vom Kanton übernommen.

Auch Jugendliche von 16 - 20 Jahren werden nach der obligatorischen Schulzeit bei Vorliegen einer schweren Störung, bzw. wenn ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einer während der Schulzeit durchgeführten logopädischen Massnahme vorliegt, in einer privaten Praxis begleitet.

Suchen Sie als Eltern eines Schulkindes oder eines Jugendlichen weitere Erklärungen über Störungsbilder u.a. Informationen, dann klicken Sie auf untenstehende Links.

https://www.logopaedie.ch/schulkinder-und-jugendliche
https://www.logopaedie.ch/faqs

weitere Links
Mütter und Väterberatung
Vereinigung der Eltern mit Spaltenkindern
Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V.