Berufsausübung

Qualitätssicherung

Logopädie Bern strebt an, dass jedes erwerbstätige Mitglied eine Supervision oder einen Qualitätszirkel besucht.

Als Arbeitsinstrument zur Qualitätssicherung stellt Logopädie Bern den Qualitätsordner (vgl. linke Spalte) zur Verfügung, der auf der Grundlage der Qualitätsrichtlinien des DLV ausgearbeitet wurde.

Supervision

Die Supervision ist eine Form der Beratung, die einzeln oder in der Gruppe stattfinden kann. Supervisionen werden durch externe, qualifizierte Supervisor:innen geführt und bieten Unterstützung bei der Bewältigung beruflicher Aufgaben und der Reflexion des beruflichen Handelns. Durch die Supervision kann eine Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenzen stattfinden und die Qualität des beruflichen Handelns gewährleistet werden.
Bist du interessiert an einer Supervision? Dann kannst du dich unter den H-Angeboten für Fachberatung und Supervision anmelden oder dich bei Fragen rund um die Supervision oder bestehende / neue Gruppen an Suzanne Walpen oder Susann Bones wenden.

Suzanne Walpen
Mail: info@fsv-walpen.ch

Susann Bones
Mail: susann.bon@gmail.com
Tel.: 031 534 41 13

Qualitätszirkel

Ein Qualitätszirkel ist eine Arbeitsgruppe, in der sich Logopädinnen und Logopäden in der Kleingruppe einem selbstgewählten Thema oder einer Problemstellung ihres beruflichen Alltags widmen. Diese/s wird analysiert und erörtert und Lösungs- oder Verbesserungsvorschläge werden erarbeitet. Mehr Informationen zum Qualitätszirkel findest du hier.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Flyer "Muttersprache = Sprache des Herzens" und "Logopädie bei Kindern"

Der Flyer "Muttersprache = Sprache des Herzens" zum Thema fremdsprachige Kinder kann  hier heruntergeladen werden.

Sprachen: deutsch, kroatisch, französisch, serbisch, italienisch, türkisch,
portugiesisch, tamilisch, spanisch, englisch, albanisch, arabisch, somalisch

 


Der Flyer "Logopädie bei Kindern" erklärt Stationen des Spracherwerbes, die logopädische Abklärung und Therapie.

Wie spricht mein Kind? Informationen und Hinweise für Eltern
 

Ratgeber Logopädie

Der Ratgeber der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Logopädie (SAL)  liefert eine Übersicht an Informationen zur Logopädie, zum Spracherwerb und zu verschiedenen Sprachstörungen.

weiteres Informationsmaterial

Der DLV führt einen Shop mit vielfältigem Informationsmaterial.

 

Freipraktizierende 0 - 20

Info- und Merkblätter

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)

•  Die Abrechnungsformulare findest du unter: Dokument-Taxonomy | logopaedie-bern.ch (für Mitglieder) Praxis / Abklärung - Zuweisung - Therapie
•  Abrechnungsformular hochspezialisierte Logopädie 
•  Weiterführung und Übergangslösung an einer ausserschulischen Stelle
•  Durchführung von Logopädie als verstärkte sonderpädagogische Massnahme
•  FAQ
•  Weiterführende Logopädie

Abklärungsstellen und Musterberichte

Controlling​

Logopädie Bern hat von der Projektgruppe Qualität ein Controlling für freipraktizierende Logopädinnen und Logopäden erarbeiten lassen.

Nach erfolgter Kontrolle durch eine externe Kontrollstelle werden zusammen mit dieser jährlich Inhalt und Umfang der erforderlichen Mindeststandards laufend überarbeitet und aktualisiert. Das Controlling wird jährlich durchgeführt, die Unterlagen müssen jeweils bis Ende Januar eingereicht werden. Mittels aktueller Checkliste, welche jeweils im Dezember erscheint, sind die verlangten Dokumentationen (Mindeststandards) abrufbar. Insbesondere werden ein Nachweis erbrachter Fortbildungsstunden sowie eine Statistik über die erbrachten Dienstleistungen der Logopädin / des Logopäden verlangt. Erfüllt die Logopädin / der Logopäde das Controlling, erhält sie ein Zertifikat sowie einen Stern auf der Praxiskarte und einen Eintrag in der Mitgliederliste von Logopädie Bern, welche sie auszeichnen als „Fachperson mit Qualitätsbescheinigung“.

 

Schule

Berufsauftrag

Hier findest du die wichtigsten Dokumente, Empfehlungen und Positionen von Logopädie Bern zum Tätigkeitsfeld Schule.

•  Situationsanalyse zur Logopädie an den Schulen im Kanton Bern
•  Logopädischer Auftrag im Berufsfeld Schule

Bildungs- Kulturdirektion (BKD)

Die Logopädie im Schulbereich ist Teil der Integration und besonderen Massnahmen in der Volksschule des Kantons Bern (IBEM). Die Steuerung und Finanzierung läuft über die Bildungs- und Kulturdirektion. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind in der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV) und im Leitfaden IBEM geregelt und beschrieben. Das Lehreranstellungsgesetz (LAG) und die Lehreranstellungsverordnung (LAV) regeln die Bedingungen der Anstellung.

•  Arbeitszeiterfassung der BKD für Lehrpersonen Spezialunterricht
•  Rückerstattung Weiterbildungskosten

Abklärung und Zuweisung

Die Zuweisung zum Spezialunterricht ist durch ein 4-Stufenmodell geregelt. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat hierfür eine Umsetzungshilfe verfasst.

SpU-A: Spezialunterricht bei Auffälligkeiten
Die Schulleitung bzw. die Leitung Spezialunterricht (die Zuständigkeit muss innerhalb der Schulorganisationseinheit geklärt sein) kann die Zuweisung zum SpU-A ohne Antrag der Erziehungsberatung (EB) oder des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) während längstens vier Semestern verfügen, wenn sie in Absprache mit der Klassenlehrperson und der Lehrperson für Spezialunterricht (LfS) die Auffälligkeit so beurteilt, dass deren Behandlung maximal drei bis vier Semester dauern wird.

SpU-S: Spezialunterricht bei Entwicklungsstörungen
Die Schulleitung kann die Zuweisung zum SpU-S auf Antrag der EB, KJP oder weiterer Abklärungs- und Fachstellen verfügen.
SpU-S ist dann angezeigt, wenn die Lehrperson für Spezialunterricht (LfS) zusammen mit der Klassenlehrperson aufgrund ihrer Erfahrung und Fachkompetenz zum Schluss kommen, dass möglicherweise eine Störung mit komplexer Problematik vorliegt, die einer Beurteilung und Beratung durch die Erziehungsberatung oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (EB/KJPD) bedürfen oder einer über vier Semester hinaus gehende Förderung durch Spezialunterricht bedarf.
Das Vorgehen bei Neuanmeldungen für SpU-A nach einer Pause und auch bei Verlängerungsanträgen wird von den einzelnen Schulen unterschiedlich gehandhabt.

Die Logopädin/der Logopäde verfasst für die Zuweisung eine fachspezifische Beurteilung oder einen logopädischen Bericht. Musterberichte und eine Testauswahl findest du hier:

•  Testauswahl
•  Musterbericht 4-7 J.
•  Musterbericht 7-12 J.
•  Musterbericht 12-20 J.

Beurteilung und Anpassung der Rahmenbedingungen

In der Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) sind die Beurteilung- und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule geregelt. Von diesen Vorschriften kann in begründeten Fällen abgewichen werden und die Rahmenbedingungen dürfen angepasst werden (Nachteilsausgleich). Die wichtigsten Informationen dazu findest du hier:
•  Übersicht über das Vorgehen bei Ausgleichsmassnahmen (2022)
•  Merkblatt zur DVBS (2018)
•  FAQ zum Merkblatt zur DVBS
•  Antrag an die Schulleitung auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung aus wichtigen Gründen (2019)

Info- und Merkblätter

Links

Besonderes Volksschulangebot (bVSA)

Unter dem Dach der Volksschule (BKD) gibt es integrative (bVSA integrativ) und separative (bVSA separativ) Angebote der besonderen Volksschulbildung. Dieses Angebot ist für Kinder und Jugendlichen, die als Folge folgender primärer Einschränkungen/Behinderungen (multiple Formen möglich) auf besondere Massnahmen angewiesen sind und bei denen die Massnahmen des Regelschulangebotes (Spezialunterricht, etc.) nachweislich nicht hinreichend sind, um das Kind angemessen fördern zu können.

  • Sprachentwicklung
  • Körper (beinhaltet neben der eigentlichen Körperbehinderung schwere Beeinträchtigungen auf der Ebene der Motorik und der Gesundheit)
  • Sehen
  • Hören
  • kognitive Entwicklung/«geistige Behinderung»
  • Verhalten und sozio-emotionale Entwicklung
  • Mehrfachbehinderung

Besonderes Volksschulangebot separativ im Kanton Bern
• Sprachheilschule Bern 
• Stiftung Salome Brunner (Wabern, Biel, Langenthal, Ins)
• Zentrum für Hören und Sprache (Münchenbuchsee, Spiez, Uetendorf, Rüderswil, Worb, Blumenstein)
• Heilpädagogische Tagesschulen
• Sonderschulheime
• Kinder- und Jugendeinrichtungen: Verzeichnis Kinder--und-Jugendeinrichtungen

Wichtig zu wissen ist:
Abklärungen zur Prüfung des Bedarfs sämtlicher Massnahmen des besonderen Volksschulangebots müssen bei der EB angemeldet werden (bis 1. November). Diese klärt das Kind und seine Situation im Rahmen des Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) sorgfältig und umfassend ab. Dabei werden Lehrperson/Schulleitung selbstverständlich miteinbezogen. Auch die Eltern werden in den Prozess eingebunden, ebenso wie die Schülerin oder der Schüler. Zweck des Verfahrens ist es, eine geeignete Schulungsform für die Schülerin oder den Schüler zu finden. Diese kann entweder separativ oder integrativ stattfinden.

Wichtige Links:
• Häufige Frage zum besonderen Volksschulangebot: faq-bvsa-d.pdf
• Webseite der BKD zum bVSA: Besonderes Volksschulangebot – Startseite
• Verordnung über das besondere Volksschulangebot: BSG 432.282 - Verordnung über das besondere Volksschulangebot - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
• Direktionsverordnung über das besondere Volksschulangebot: BSG 432.282.1 - - Direktionsverordnung über das besondere Volksschulangebot - Kanton Bern - Erlass-Sammlung

Informationen zur Anmeldung:
• Anmeldetermine:
• Erstabklärungen für bVSa integrativ oder separativ: bis am 1. November
• Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ
• Verlängerungen bVSA integrativ und separativ im
   Einvernehmen von Schule und Eltern: bis am 1. Februar

• Dem Anmeldeformular sind zwingend ein logopädischer Fachbericht, Fachberichte von weiteren allfällig involvierten Fachpersonen sowie das Abklärungsergebnis des Kinderarztes zum HNO-Status beizulegen.
• Die Eltern sind von der bei der Anmeldung involvierten Fachperson darüber zu informieren, dass die EB die Abklärung an die neu geschaffene kantonale Abklärungsstelle Sprache delegieren kann. Die Abklärungsstelle Sprache wird organisatorisch durch das Pädagogische Zentrum Hören
  und Sprache Münchenbuchsee geführt. Die Abklärungen werden in der Wohnregion des Kindes stattfinden. Mit dem Unterschreiben des Anmeldeformulars der EB willigen die Eltern ein, dass die EB die Unterlagen an die Abklärungsstelle Sprache weiterleiten darf. Die betroffenen Eltern werden
  durch die EB informiert, wenn die Abklärung durch die Abklärungsstelle Sprache erfolgt.

• Anmeldeformulare: Formulare, Merkblätter und Downloads (be.ch)
• Informationen an Schulen betreffend Anmeldeprozess: (folgt Mitte September)
• Informationen an Privatschulen betreffend Anmeldeprozess: (folgt Mitte September)
• Anmeldungen im Sprachheilbereich: (folgt Mitte September)

Für Hintergrundinformationen zum Thema siehe: Sonderpädagogik
 

 

Sonderpädagogik

Artikel, Merkblätter und Links

Wichtige Hintergrundinformationen zum Thema Sonderpädagogik:

Was ist das Sonderpädagogik-Konkordat?

•  Sonderpädagogik-Konkordat (2007) Sonderpädagogik - EDK

Welche Begriffe werden einheitlich verwendet?
•  NFA Terminologie (2007)

Was ist das Standartisierte Abklärungsverfahren (SAV)?
•  SAV (2014) Standardisiertes Abklärungsverfahren – SZH
 

Links

 

Klinik / Logopädie mit Erwachsenen

Qualitätsordner

Qualitätsordner

Die Projektgruppe Qualität hat auf der Grundlage der Qualitätsrichtlinien Logopädie mit dem Qualitätsordner ein Arbeitsinstrument zusammengestellt, das Konkretisierungen, Formulare und Arbeitspapiere zu jeder der 20 Richtlinien enthält. Diese bilden zudem die Grundlage für das jährliche Controlling der Freipraktizierenden.

Wer zum ersten Mal beim Controlling mitmacht oder den Zugang zum Qualitätsordner möchte, muss diesen einmalig bei der Geschäftsstelle von Logopädie Bern für Fr. 80.- erwerben.

Zugriffsberechtigte loggen sich bitte hier ein, um den Qualitätsordner einsehen zu können.