Berufsausübung

Qualitätssicherung

Logopädie Bern strebt an, dass jedes erwerbstätige Mitglied eine Supervision oder einen Qualitätszirkel besucht.

Als Arbeitsinstrument zur Qualitätssicherung stellt Logopädie Bern den Qualitätsordner (vgl. linke Spalte) zur Verfügung, der auf der Grundlage der Qualitätsrichtlinien des DLV ausgearbeitet wurde.

Supervision

Die Supervision ist eine Form der Beratung, die einzeln oder in der Gruppe stattfinden kann. Supervisionen werden durch externe, qualifizierte Supervisor:innen geführt und bieten Unterstützung bei der Bewältigung beruflicher Aufgaben und der Reflexion des beruflichen Handelns. Durch die Supervision kann eine Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenzen stattfinden und die Qualität des beruflichen Handelns gewährleistet werden.
Bist du interessiert an einer Supervision? Dann kannst du dich unter den H-Angeboten für Fachberatung und Supervision anmelden oder dich bei Fragen rund um die Supervision oder bestehende / neue Gruppen an Suzanne Walpen oder Susann Bones wenden.

Suzanne Walpen
Mail: info@fsv-walpen.ch

Susann Bones
Mail: susann.bon@gmail.com
Tel.: 031 534 41 13

Qualitätszirkel

Ein Qualitätszirkel ist eine Arbeitsgruppe, in der sich Logopädinnen und Logopäden in der Kleingruppe einem selbstgewählten Thema oder einer Problemstellung ihres beruflichen Alltags widmen. Diese/s wird analysiert und erörtert und Lösungs- oder Verbesserungsvorschläge werden erarbeitet. Mehr Informationen zum Qualitätszirkel findest du hier.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Flyer "Muttersprache = Sprache des Herzens" und "Logopädie bei Kindern"

Der Flyer "Muttersprache = Sprache des Herzens" zum Thema fremdsprachige Kinder kann  hier heruntergeladen werden.

Sprachen: deutsch, kroatisch, französisch, serbisch, italienisch, türkisch,
portugiesisch, tamilisch, spanisch, englisch, albanisch, arabisch, somalisch

 


Der Flyer "Logopädie bei Kindern" erklärt Stationen des Spracherwerbes, die logopädische Abklärung und Therapie.
 

Ratgeber Logopädie

Der Ratgeber der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Logopädie (SAL)  liefert eine Übersicht an Informationen zur Logopädie, zum Spracherwerb und zu verschiedenen Sprachstörungen.

weiteres Informationsmaterial

Der DLV führt einen Shop mit vielfältigem Informationsmaterial.

 

Praxis

Info- und Merkblätter

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Abklärungsstellen und Musterberichte

Controlling​

Logopädie Bern hat von der Projektgruppe Qualität ein Controlling für freipraktizierende Logopädinnen und Logopäden erarbeiten lassen.

Nach erfolgter Kontrolle durch eine externe Kontrollstelle werden zusammen mit dieser jährlich Inhalt und Umfang der erforderlichen Mindeststandards laufend überarbeitet und aktualisiert. Das Controlling wird jährlich durchgeführt, die Unterlagen müssen jeweils bis Ende Januar eingereicht werden. Mittels aktueller Checkliste, welche jeweils im Dezember erscheint, sind die verlangten Dokumentationen (Mindeststandards) abrufbar. Insbesondere werden ein Nachweis erbrachter Fortbildungsstunden sowie eine Statistik über die erbrachten Dienstleistungen der Logopädin / des Logopäden verlangt. Erfüllt die Logopädin / der Logopäde das Controlling, erhält sie ein Zertifikat sowie einen Stern auf der Praxiskarte und einen Eintrag in der Mitgliederliste von Logopädie Bern, welche sie auszeichnen als „Fachperson mit Qualitätsbescheinigung“.

 

Schule

Berufsauftrag

Hier findest du die wichtigsten Dokumente, Empfehlungen und Positionen von Logopädie Bern zum Tätigkeitsfeld Schule.

•  Situationsanalyse zur Logopädie an den Schulen im Kanton Bern
•  Logopädischer Auftrag im Berufsfeld Schule

Bildungs- Kulturdirektion (BKD)

Die Logopädie im Schulbereich ist Teil der Integration und besonderen Massnahmen in der Volksschule des Kantons Bern (IBEM). Die Steuerung und Finanzierung läuft über die Bildungs- und Kulturdirektion. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind in der Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV) und im Leitfaden IBEM geregelt und beschrieben. Das Lehreranstellungsgesetz (LAG) und die Lehreranstellungsverordnung (LAV) regeln die Bedingungen der Anstellung.

•  Arbeitszeiterfassung der ERZ für Lehrpersonen Spezialunterricht
•  Rückerstattung Weiterbildungskosten

Abklärung und Zuweisung

Die Zuweisung zum Spezialunterricht ist durch ein 4-Stufenmodell geregelt. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat hierfür eine Umsetzungshilfe verfasst.

SpU-A: Spezialunterricht bei Auffälligkeiten
Die Schulleitung bzw. die Leitung Spezialunterricht (die Zuständigkeit muss innerhalb der Schulorganisationseinheit geklärt sein) kann die Zuweisung zum SpU-A ohne Antrag der Erziehungsberatung (EB) oder des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) während längstens vier Semestern verfügen, wenn sie in Absprache mit der Klassenlehrperson und der Lehrperson für Spezialunterricht (LfS) die Auffälligkeit so beurteilt, dass deren Behandlung maximal drei bis vier Semester dauern wird.

SpU-S: Spezialunterricht bei Entwicklungsstörungen
Die Schulleitung kann die Zuweisung zum SpU-S auf Antrag der EB, KJP oder weiterer Abklärungs- und Fachstellen verfügen.
SpU-S ist dann angezeigt, wenn die Lehrperson für Spezialunterricht (LfS) zusammen mit der Klassenlehrperson aufgrund ihrer Erfahrung und Fachkompetenz zum Schluss kommen, dass möglicherweise eine Störung mit komplexer Problematik vorliegt, die einer Beurteilung und Beratung durch die Erziehungsberatung oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (EB/KJPD) bedürfen oder einer über vier Semester hinaus gehende Förderung durch Spezialunterricht bedarf.
Das Vorgehen bei Neuanmeldungen für SpU-A nach einer Pause und auch bei Verlängerungsanträgen wird von den einzelnen Schulen unterschiedlich gehandhabt.

Die Logopädin/der Logopäde verfasst für die Zuweisung eine fachspezifische Beurteilung oder einen logopädischen Bericht. Musterberichte und eine Testauswahl findest du hier:

•  Testauswahl
•  Musterbericht 4-7 J.
•  Musterbericht 7-12 J.
•  Musterbericht 12-20 J.

Beurteilung und Anpassung der Rahmenbedingungen

In der Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) sind die Beurteilung- und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule geregelt. Von diesen Vorschriften kann in begründeten Fällen abgewichen werden und die Rahmenbedingungen dürfen angepasst werden (Nachteilsausgleich). Die wichtigsten Informationen dazu findest du hier:
•  Übersicht über das Vorgehen bei Ausgleichsmassnahmen (2022)
•  Merkblatt zur DVBS (2018)
•  FAQ zum Merkblatt zur DVBS
•  Antrag an die Schulleitung auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung aus wichtigen Gründen (2019)

Info- und Merkblätter

Links

Strategie Sonderschulung

Die Regel- und Sonderschulen sollen künftig unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule geführt werden. Die Zuständigkeit für die Sonderschulbildung wird voraussichtlich im Jahr 2022 von der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zur Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) wechseln.

Entsprechend muss eine Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS 2020) vorgenommen werden.
Welches sind die aktuellen Informationen zu «REVOS 2020» und zur Strategie Sonderschulung im Kanton Bern?
•  Regionale Informationsveranstaltungen März 2021
•  Newsletter REVOS 2020 Ausgabe Dezember 2020
•  Newsletter REVOS 2020 Ausgabe August 2020
•  Newletter REVOS 2020 - Ausgabe Dezember 2019
•  Newletter REVOS 2020 - Ausgabe Mai 2019
•  Sonderpädagogik - Bericht des Regierungsrates (2018)

Was ist bisher passiert?
•  Bisherige Arbeiten im Kanton Bern (siehe unter Seiten 2 und 3 aus dem Vortrag für die Vernehmlassung der Änderung des Volksschulgesetzes – 2019)

Was bedeutet die Umsetzung der Strategie Sonderschulung für die Logopädie?
•  Bedeutung für die Logopädie - Aktueller Stand Dez. 2019
•  Empfehlungen an Schullogopädinnen und Schullogopäden (September 2019)
•  Auszug aus unserem Jahresbericht 2019
•  Auszug aus unserem Jahresbericht 2018
•  Auszug aus unserem Jahresbericht 2017
•  Auszug aus unserem Jahresbericht 2016
•  Stellungnahme von Logopädie Bern zu den Richtungsentscheiden (2016)

Für Hintergrundinformationen zum Thema siehe: Sonderpädagogik

 

Sonderpädagogik

 

Klinik / Logopädie mit Erwachsenen

Qualitätsordner

Qualitätsordner

Die Projektgruppe Qualität hat auf der Grundlage der Qualitätsrichtlinien Logopädie mit dem Qualitätsordner ein Arbeitsinstrument zusammengestellt, das Konkretisierungen, Formulare und Arbeitspapiere zu jeder der 20 Richtlinien enthält. Diese bilden zudem die Grundlage für das jährliche Controlling der Freipraktizierenden.

Wer zum ersten Mal beim Controlling mitmacht oder den Zugang zum Qualitätsordner möchte, muss diesen einmalig bei der Geschäftsstelle von Logopädie Bern für Fr. 80.- erwerben.

Zugriffsberechtigte loggen sich bitte hier ein, um den Qualitätsordner einsehen zu können.